Leider verschiebt sich aktuell eine mögliche Antwort der Behörde, da zunächst der Primärnutzer dieser erneuten Duldungsregelung zustimmen muss. Der RTA steht in engem Kontakt mit der Behörde, um hier eine zeitnahe klärende Antwort zu erreichen. Bis dahin gilt für Amateurfunkbetrieb auf dem 6-m-Band die zuvor gültige Regelung aus der Verfügung 36/2006: Frequenzbereich 50,08 bis 51 MHz, Sendearten A1A und J3E, 25 W ERP, Antennenpolarisation horizontal. Die Verfügung weist außerdem auf die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen gemäß § 9 Abs. 4 AFuV hin.