Die ARRL hat die Regeln ihres DXCC-Diploms in einem Punkt erneut modifiziert.
Section III Accreditation Criteria Rule 5 nimmt nun Bezug auf die Praxis der Veröffentlichung von Logdaten. Demnach müssen Stationen, die ihre QSO-Daten vollständig online stellen oder in irgendeiner Form publizieren, künftig mit einer Disqualifikation vom DXCC-Programm rechnen. Das betrifft ausschließlich solche Logs, die die kompletten Verbindungsdaten wie Datum, Zeit, Band, Betriebsart und Rufzeichen enthalten.
Der Diplomherausgeber betont, dass sich in den meisten Fällen für die bisher geübte Praxis nichts ändern wird. Das klassische verkürzte Onlinelog mit Angabe von Band und Betriebsart je Rufzeichen stellt explizit keinen Verstoß gegen diese Regel dar. Vielmehr sieht auch der DXCC-Herausgeber darin ein gutes Hilfsmittel, um Doppelkontakte zu vermeiden.
Einzelheiten sowie die Übersetzung der Regelergänzung entnehmen Sie bitte der Oktoberausgabe der CQ-DL, Rubrik DXtra.