Auf die Abgabe einer Betriebsmeldung zur Nutzung des 50-MHz-Frequenzbereichs sowie auf die jederzeitige telefonische Erreichbarkeit der Amateurfunkstelle während des Sendebetriebs wird bis auf weiteres verzichtet. Fernbedient erzeugte Aussendungen und Contestbetrieb sind nicht gestattet. Weitere Festlegungen betreffen u.a. die Logbuchführung. Diese Aufzeichnungen müssen Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, das Rufzeichen der Gegenstation und die Unterschrift des Rufzeicheninhabers enthalten. Diese neue Mitteilung ist auf der Webseite der BNetzA im Sachbereich „Verfügungen und Mitteilungen“ veröffentlicht (http://tinyurl.com/j4mvuzp). Dazu passend hat das DARC-Referat für VHF/UHF/SHF den aktualisierten 6-m-Bandplan online gestellt: http://www.darc.de/referate/vus/bandplaene .