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EU-Kommission zu EMF-Hypersensibilität

Die EU-Kommission hat eine parlamentarische Anfrage zu elektromagnetischer Hypersensibilität folgendermaßen beantwortet: „Die Kommission beauftragt in regelmäßigen Abständen das Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR), die Empfehlung des Rates der EU 1999/519/EC zur Begrenzung der Exposition der Öffentlichkeit gegenüber elektromagnetischen Feldern daraufhin zu prüfen, ob auf der Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnis die dort enthaltenen Grenzwerte revidiert werden sollten.

 In ihrer jüngsten Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen einer Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern hat SCENIHR jedoch keinerlei Belege gefunden für einen kausalen Zusammenhang zwischen einer Exposition unterhalb der geltenden Grenzwerte und Symptomen wie Kopfschmerz, Müdigkeit, Stress, Schlafstörungen und Hautschäden“ – darauf weist Johannes Philipp, DL5KAZ, im Württemberg-Rundspruch hin. Die Stellungnahme des SCENIHR ist unter tinyurl.com/ljm9ead zu finden. Der DARC-EMV-Referent Ulfried Ueberschar, DJ6AN, resümiert in einer E-Mail an die Redaktion dazu: „Die Anfragen zur elektromagnetischen Hypersensibilität nehmen auch bei der EU-Kommission offenbar kein Ende. Die EU-Kommission hat jedoch offenbar den Unterschied zwischen der gesundheitlich gefährdenden Vermutung und wissenschaftlich gesicherter Erkenntnis verstanden.“

 

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