Der Händler verkaufte demnach Drohnensender, die auf Amateur- und Nicht-Amateurfrequenzen betrieben wurden. Die Geldbuße bestätigt die in einer FCC-Mitteilung über die offensichtliche Haftung (NAL) vom Juni 2018 beantragte Geldstrafe. Die FCC sagte, ihre Untersuchung habe ergeben, dass Dutzende von Geräten, die vom Unternehmen vermarktet werden, in nicht autorisierten Funkfrequenzbändern arbeiten und in einigen Fällen mit übermäßiger Leistung betrieben werden. „Solche rechtswidrigen Übertragungen könnten wichtige Dienste der Regierung und der öffentlichen Sicherheit wie Luftfahrtsysteme beeinträchtigen“, stellte die FCC fest. Die FCC wies in der FO darauf hin, dass sie zuvor klargestellt hat, dass „Geräte, die im Amateurfunkdienst verwendet werden, vor dem Import in die USA zwar keine Genehmigung erfordern. Geräte für andere Dienste, einschließlich des CB-Funks, benötigen jedoch eine Genehmigung durch die Kommission.“ Der asiatische Händler sei weiterhin verpflichtet, nur ordnungsgemäß zugelassene Hochfrequenzgeräte zu vermarkten, so die FCC. „Wir erinnern den Händler daher daran, dass die weitere Vermarktung nicht konformer Hochfrequenzgeräte zu weiteren erheblichen Verlusten führen kann.“, so die FCC weiter. Der asiatische Händler habe 30 Tage Zeit, um die Geldstrafe zu bezahlen.
Quelle: http://www.arrl.org/news/fcc-fines-hobbyking-nearly-3-million-for-marketing-unauthorized-drone-transmitters