Schon einmal hatte die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage zum „Schutz der Ressource elektromagnetische Umgebung“ gestellt, und die Bundesregierung antwortete darauf Ende August 2018. Die Antwort ist hier zu finden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/038/1903837.pdf. Die Bundesregierung stützte ihre damalige Antwort auf Messungen, die acht bis elf Jahre alt sind. Selbstredend traf man damals auf andere elektromagnetische Bedingungen in der Bundesrepublik Deutschland. Vor dem Hintergrund der neuen Kleinen Anfrage bleibt es spannend, wie die Bundesregierung z.B. auf die erste Frage antworten wird. Darin heißt es: „Welche Normen legt die Bundesregierung zur Bewertung von Störpegeln im elektromagnetischen Umfeld und für Entscheidungen der Verhältnismäßigkeit gemäß § 27 Absatz (3) EMVG als verbindlich zu Grunde (bitte auflisten, welche ITU- bzw. EU- bzw. nationalen Normen zur Anwendung kommen und inwieweit diese rechtlich bindend sind)?“