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Frequenzverordnung trat am 27. August in Kraft

Am 27. August ist im Bundesgesetzblatt die Frequenzverordnung veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Die bisherige Bezeichnung für die entsprechende Verordnung trug den Namen „Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung“. Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) hatte zu einer vorherigen Entwurfsfassung Stellung genommen. Diese wurde als Vorstandsinformation Nr. 14/2012 am 12. November 2012 den DARC-Mitgliedern bekannt gegeben. Es gab insgesamt sechs Anmerkungen des RTA, wovon letztlich nur die Nr. 2 voll umgesetzt wurde. So wurde die Fußnote D80A dahingehend korrigiert, dass die maximal zulässige Strahlungsleitung 1 Watt ERP beträgt. In der Entwurfsfassung war von 1 Watt EIRP die Rede. Gegenüber der alten Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung weist das neue Regelwerk den Bereich 472 bis 479 kHz neben dem Flugnavigationsfunkdienst und dem Mobilen Seefunkdienst nun auch offiziell dem Amateurfunkdienst zu. Weiterhin ist der Bereich 275 bis 3000 GHz neben dem Radioastronomiedienst, dem Erderkundungsfunkdienst über Satelliten (passiv) und dem Weltraumforschungsfunkdienst (passiv) nun auch dem Amateurfunkdienst zugewiesen. Die Vorstandsinformation lesen Sie hier auf der DARC-Webseite unter www.darc.de/aktuelles/vorstandsinformationen .

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