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Gebühr bei Umschreibung von Relaisstationen zu hoch

In mehreren Widerspruchsverfahren einzelner Funkamateure gegen die Bundesnetzagentur wegen überhöhter Gebühr zur Umschreibung des Verantwortlichen einer automatisch arbeitenden Funkstelle ohne technische Änderungen an derselben, hat die BNetzA die fraglichen Gebührenbescheide zurückgenommen. Sie ist damit der Empfehlung des Verwaltungsgerichts Köln gefolgt, der zuvor die Gebühren als Rechtswidrig einstufte. Die BNetzA trägt auch die Kosten des Rechtsstreits.

Dies hat derzeit nur Auswirkungen auf die einzelnen behandelten Fälle, nicht jedoch gegenüber ähnlich gelagerten Fällen. Der DARC empfiehlt nun Funkamateuren in analogen Situationen ebenfalls ein Widerspruchsverfahren unter Verweis auf die Aktenzeichen AZ 25 K 2456/14 bzw. AZ 25 K 2422/14 anzustrengen. Dabei bitte unbedingt die Widerspruchsfrist der Rechtsbehelfsbelehrung beachten. Hat eine Ummeldung auf einen neuen Verantwortlichen noch nicht begonnen, könnte es angezeigt sein noch zu warten, bis die Rechtslage abschließend geklärt ist.

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