Dies hat derzeit nur Auswirkungen auf die einzelnen behandelten Fälle, nicht jedoch gegenüber ähnlich gelagerten Fällen. Der DARC empfiehlt nun Funkamateuren in analogen Situationen ebenfalls ein Widerspruchsverfahren unter Verweis auf die Aktenzeichen AZ 25 K 2456/14 bzw. AZ 25 K 2422/14 anzustrengen. Dabei bitte unbedingt die Widerspruchsfrist der Rechtsbehelfsbelehrung beachten. Hat eine Ummeldung auf einen neuen Verantwortlichen noch nicht begonnen, könnte es angezeigt sein noch zu warten, bis die Rechtslage abschließend geklärt ist.