Der Vergleichstext wird den Zuständigen kommuniziert, sobald die gerichtliche Ausfertigung vorliegt.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der DARC e. V. beabsichtigt im zweiten Ausschlussverfahren gleichermaßen zu verfahren. "Der Vorstand begrüßt, dass eine Einigung erzielt wurde und damit Diskussionen, die nichts mit Amateurfunk zu tun haben, beendet wurden", so DJ2ET nach der Verhandlung.