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Gesetz regelt Rücknahme von Elektronikschrott

(31.03.2005/js) Ab 13. August 2005 müssen Hersteller elektrische und elektronische Geräte zurücknehmen und verwerten. Dies schreibt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vor, welches am 23. März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Der so genannte Elektronikschrott ist getrennt zu sammeln, ein entsprechendes Rücknahmesystem müssen die Fabrikanten bis zum 13. August einrichten.

Geräte, die ab diesem Tag neu in Verkehr gebracht werden, müssen mit einem Symbol in Form einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern gekennzeichnet sein.

Außerdem sind die Hersteller ab 1. Juli 2006 verpflichtet, den Anteil besonders gefährlicher Stoffe wie Quecksilber, Chrom oder Cadmium in den Geräten zu reduzieren.

Eine Lese-Version des Textes findet man auf unter 217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0762.pdf.

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