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Gesetzesnovelle in Österreich

In Österreich sind durch die Veröffentlichung der Novelle zur dortigen Amateurfunkverordnung neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten. Eingeführt wurde eine neue Einsteigerklasse ("Bewilligungsklasse 4") mit Kurzwellenzugang auf ausgwählten KW-Bändern mit 100 W. Zum Betrieb sind keine selbst gebauten Funkgeräte erlaubt, sondern nur "kommerziell gefertigte und nicht veränderte Sendeanlagen". Deutsche Klasse-E-Inhaber dürfen ebenfalls ab sofort Betrieb nach CEPT-Regelung auf den dort freigegebenen Bändern abwickeln.

Zu den weiteren Änderungen gehören die Abschaffung der Schutzzone beim 6-m-Betrieb, eine liberale Bandbreitenregelung für alle Sendearten und die Neuzuweisung aller Frequenzen oberhalb von 275 GHz bis Licht. Weitere Informationen sind der Webseite des österreichischen Amateurfunkverbandes ÖVSV unter www.oevsv.at zu entnehmen.

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