In Österreich sind durch die Veröffentlichung der Novelle zur dortigen Amateurfunkverordnung neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten. Eingeführt wurde eine neue Einsteigerklasse ("Bewilligungsklasse 4") mit Kurzwellenzugang auf ausgwählten KW-Bändern mit 100 W. Zum Betrieb sind keine selbst gebauten Funkgeräte erlaubt, sondern nur "kommerziell gefertigte und nicht veränderte Sendeanlagen". Deutsche Klasse-E-Inhaber dürfen ebenfalls ab sofort Betrieb nach CEPT-Regelung auf den dort freigegebenen Bändern abwickeln.
Zu den weiteren Änderungen gehören die Abschaffung der Schutzzone beim 6-m-Betrieb, eine liberale Bandbreitenregelung für alle Sendearten und die Neuzuweisung aller Frequenzen oberhalb von 275 GHz bis Licht. Weitere Informationen sind der Webseite des österreichischen Amateurfunkverbandes ÖVSV unter www.oevsv.at zu entnehmen.