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GEZ-Gebühren für neuartige Rundfunkgeräte

Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen monatlichen Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkgeräte, zu der beispielsweise internetfähige PCs gehören, versendet die GEZ nun flächendeckend Formulare und Informationsschreiben über die Nutzung von Rundfunkempfangsgeräten in Firmen und Betriebsstätten. Diese Abfragen werden vereinzelt auch an DARC-Referate oder DARC-Ortsverbände versandt.

Es wird gebeten, die Fälle der Geschäftsstelle, Juristische Verbandsbetreuung, zu melden. Hier kann für eine Reaktion gegenüber der GEZ nicht nur Unterstützung eingeholt, sondern die Fälle können auch konzentriert gesammelt und bearbeitet werden.

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