Viele Mitglieder stellen derzeit Anfragen an die Geschäftsstelle über die Rechtmäßigkeit dieser Bescheide. Bisher geprüfte Betragsbescheide sind korrekt und sollten durch die Teilnahme am Amateurfunkdienst per Überweisung gezahlt werden. Ein SEPA-Lastschriftverfahren wird seitens der Bundesnetzagentur nicht mehr angeboten.