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Informations-Austausch zur Novelle der Amateurfunkgesetzgebung

Am 25. August folgte der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) einer Einladung des zuständigen Abteilungsleiters Dr. Tobias Miethaner vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Erläuterung der Novellierungsgründe der Amateurfunkgesetzgebung. Diese Einladung war Folge eines RTA-Schreibens an Frau Staatssekretärin Dorothea Bär vom 23. Juni und diente dem Ziel eine Unterstützung auf Leitungsebene für das Projekt „Novellierung der Amateurfunkgesetzgebung“ zu erreichen.

Dem Vernehmen nach war Dr. Miethaner angetan von der Präsentation und stellte mehrfach interessierte Zwischenfragen zu Details. Später sprach er von plausiblen Gründen, dem Projekt eine zeitnahe Umsetzung zuzuordnen. Er stand einer vollständigen Prüfungsabnahme durch Verbände nicht abweisend gegenüber. In nachfolgenden Gesprächen auf Unterabteilungsebene, wurden weiterhin konkrete Schritte zum Vorgehen und ein Zeitplan diskutiert. Man sprach ab, nun Selbstverwaltungselemente in die bestehenden Vorlagen zum Amateurfunkgesetz (AFuG) und Amateurfunkverordnung (AFuV) zu integrieren, einen gemeinsamen Meilensteinplan zu erarbeiten und sich innerhalb der nächsten zehn Wochen erneut zu treffen. Welche Selbstverwaltungselemente genau übertragen werden können, wird noch zu besprechen sein. Infrage kämen zum Beispiel auch die Organisation rund um durch Verbände abzunehmende Prüfungen, die Rufzeichenvergabe und die Vorkoordinierung automatisch arbeitender Stationen. Diese Information hat der DARC als Vorstandsinformation unter http://www.darc.de/aktuelles/vorstandsinformationen/ veröffentlicht. Darin ist auch das Schreiben an Frau Staatssekretärin Dorothea Bär im vollständigen Wortlaut enthalten.

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