Haushalte mit weniger als 6000 kWh Strom im Jahr sollten zunächst davon ausgenommen werden (http://www.darc.de/aktuelles/details/article/keine-flaechendeckende-einfuehrung-von-intelligenten-stromzaehlern/).
Nun soll ein Gesetzentwurf auch Betreiber von Messstellen mit einem Verbrauch von weniger als 6000 kWh unter bestimmten Bedingungen ab 2020 erfassen. Der Paragraf 31, Absatz 3 des neuen Messstellenbetriebsgesetzes sieht eine „optionale Ausstattung einer Messstelle bei einem Letztverbraucher“ vor, wenn bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden (2000 kWh/Jahr 23 €, 2000…3000 kWh/Jahr 30 €, 3000…4000 kWh/Jahr 40 €, 4000…6000 kWh/Jahr 60 €, >6000 € ohnehin verpflichtend). Laut Gesetzentwurf dürfen Verbrauchern jährlich nicht mehr als 100 € für den Betrieb eines Smart Meters in Rechnung gestellt werden. Laut Paragraf 6 können Anschlussnehmer, beispielsweise Hausbesitzer, alle Mieter einer Liegenschaft an ein intelligentes Messsystem anschließen lassen. Auch in diesem Fall gibt es für einen möglichen Kleinverbraucher keine Wahlfreiheit. Dem Entwurf zufolge darf die Umstellung jedoch nicht zu Mehrkosten führen. Allerdings könnte es sein, dass viele Verbraucher aus Datenschutzgründen keine permanente Auslesung ihres Stromverbrauchs wünschen.
Die großflächige Installation von Smart Metern soll stufenweise erfolgen und bei den Erzeugern sowie Verbrauchern ab 10 000 kWh Jahresverbrauch im Jahr 2017 beginnen. Ab 2020 sind Stromverbraucher im Bereich 6000 bis 10000 kWh/Jahr an der Reihe. Bis 2028 wäre die Umstellung auf intelligente Messsysteme dann komplett abgeschlossen.
Verbraucherschützern geht der aktuelle Gesetzentwurf indes viel zu weit. Das Ministerium ließ verlauten, dass es sich bei dem Entwurf des Messstellenbetriebsgesetzes zunächst nur um ein internes Arbeitspapier handele, dessen Inhalt sich noch ändern könne.
Zwischenzeitlich ließ die Firma Siemens in einer Pressemitteilung am 6. August verlauten (http://tinyurl.com/pfb94po), dass das Unternehmen auf PLC-Technik zur Datenkommunikation zwischen Zähler und Serviceprovider setzt. Dazu habe man das herstellerübergreifende Powerline-Datentransportprofil CX1 entwickeln lassen, welches auf einer Spead-Spectrum-Modulation basiert. Die Signalübertragung soll robust gegen Störsignale von außen sein. Umgekehrt gibt das Unternehmen in seiner Pressemittelung keine Informationen darüber, ob andere Nutzer des Frequenzspektrums durch die PLC-seitigen CX1-Signale beeinträchtigt werden. Siemens verweist bei seinem System auf die Normen CLC/TS 50590 und CLC/TS 52056-8-7 der CEN/CENELEC. Bei letzterem handelt es sich um das Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung.