Der Betreiber Kabel Baden-Württemberg befürchtet durch die geplante Versteigerung von neuen Mobilfunkfrequenzen im 800-MHz-Bereich Störungen im eigenen Netz. Das Kölner Verwaltungsgericht hat jetzt einen entsprechenden Eilantrag des Kabelnetzbetreibers gegen die Versteigerung abgelehnt (Az. 21L1851/09).
Zwar hat der 800-MHz-Bereich nichts mit dem Amateurfunk gemein, dennoch ist die Argumentation des Kabelbetreibers für Funkamateure von Interesse: Jahrelang hatten die Kabelbetreiber behauptet, ihre Netze seien „dicht“, und es könnten keine Probleme mit Kabelstörungen auf den Funkbändern auftreten. Das Gegenteil ist der Fall. Analoger Fernsehton des Sonderkanals S6 stört schon seit Jahren Amateurfunkbetrieb auf ca. 145,750 MHz. Für den Amateurfunk kann die aktuelle Entwicklung also nur positiv sein, denn nun wird die Notwenigkeit von dichten Kabelnetzen und den folgenden Hausinstallationen besonders deutlich. Langfristig kann also mit einer Verbesserung der S6-Störproblematik gerechnet werden. Dem vernehmen nach arbeitet die Bundesnetzagentur derzeit mit den Kabelnetzbetreibern bereits am Aufspüren besonders undichter Anlagen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Unverträglichkeiten von Mobilfunkfrequenz- und Kabelnutzung nicht von vornherein angenommen werden könnten. Sollte es tatsächlich zu den von Kabel Baden-Württemberg befürchteten Störungen kommen, könnten diese auch später noch durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden. Die Auktion der Mobilfunkfrequenzen ist für den 12. April in der Bundesnetzagentur-Außenstelle in Mainz vorgesehen.