Aufgrund der aktuellen Haushalts-Entwicklung im ersten Quartal 2012 ist es nicht notwendig, den Rechtschutzfond durch eine Einbehaltung von 1.- € pro Mitglied aus den OV Zuweisungen zu finanzieren. Für die Folgejahre wird dies erneut überprüft, so wie es im entsprechenden Antrag 16B auf der Mitgliederversammlung im Herbst 2011 beschlossen wurde.
Dies ist ein Ergebnis aus der Klausurtagung des Vorstandes vom 30.03. und 01.04.2012 in Landshut (und dennoch KEIN Aprilscherz).