Der DARC e.V. unterstützt derzeit die Widersprüche zweier Funkamateure und Betreiber automatisch arbeitender Stationen – z.B. Relais, die im Rahmen der Umschreibung auf einen neuen Verantwortlichen für diese Funkstellen, die volle Gebühr von 200 € für eine Neuzuteilung zahlen sollen. Nach Zustellung des Widerspruchbescheids durch die Bundesnetzagentur in diesen Fällen wurde das Verfahren nun dem Verwaltungsgericht Köln übergeben und wartet dort auf Entscheidung. Mutmaßlich gibt es auch noch einige andere Widerspruchsverfahren in derselben Angelegenheit. Deshalb hat der DARC e.V. der BNetzA nahegelegt bis zur Entscheidung des Widerspruchs diese gleichgelagerten Verfahren bis zur Entscheidung der Musterfälle ruhend zu stellen. Anderen Widerspruchsführern wird in diesem Zusammenhang jedoch dringend angeraten, selbst aktiv zu werden und in ihren Widerspruchsfällen entsprechende Anträge auf Aussetzung oder Ruhendstellung der Verfahren zu stellen. Nur so kann dazu beigetragen werden, dass in den Musterfällen exemplarisch für die gleichgelagerten Verfahren entschieden wird.