(24.10.2005/sts) Die Forschungsgemeinschaft Funk berichtet in Ihrer Veröffentlichung vom 20.Oktober über den Ausgang einer Klage vor
dem Obersten Gerichtshof in Wien zum Thema "Gesundheitliche Störungen
in der Umgebung ortsfester Mobilfunksender". Der Oberste Österreichische Gerichtshof sieht demnach keinen Zusammenhang zwischen Schlafstörungen sowie Migräne und einer Sendeanlage. Er hat damit die Klage einer Wienerin, die einen
Mobilfunkmast als Ursache hierfür verantwortlich machte, zurückgewiesen.
Nach einem langwierigen Rechtsstreit, der sich über mehrere Instanzen
bis hin zum OGH zog, scheiterte die Klage endgültig. Der OGH hält in
seinem Urteil fest, es könne kein Kausalzusammenhang zwischen der
Sendeanlage und einer behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigung
der Klägerin festgestellt werden.