(03.06.2005/js) Die Amateurfunkverbände sind auch weiterhin bereit, anstelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Amateurfunkprüfungen abzunehmen und die Vorkoordinierung zu übernehmen. Dies geht aus der Kommentierung des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) zu den Amtsblattmitteilungen 87 und 89 hervor. Diese Mitteilungen regeln die Durchführung von Amateurfunkprüfungen sowie Einzelheiten zur Rufzeichenerteilung fernbedienter oder automatisch arbeitender Amateurfunkstellen. Die Vorstandsinformation dazu: service.darc.de/voinfo