Das bedeutet, dass die Notfunkgruppen vor allem in den bayrischen vier Distrikten Franken (B), Oberbayern (C), Schwaben (T) und Bayern-Ost (U) den Kontakt mit den elf bayrischen THW-Geschäftsstellen und THW-Ortsverbänden suchen und durch gemeinsame Übungen und Ausbildung die Basis für eine Zusammenarbeit im Ernstfall legen. Dadurch ergibt sich automatisch ein Werbeeffekt bei den Technikinteressierten THW-Mitgliedern für den Amateurfunk und damit für den DARC; insbesondere, wenn die Jugendgruppen des THW einbezogen werden. Die Vereinbarung mit dem bayrischen THW-Landesverband hat gleichzeitig Vorbildfunktion für Vereinbarungen mit weiteren Landesverbänden und ggf. mit der Bundesanstalt THW insgesamt. Mit dieser Vereinbarung hat der DARC, wie der Amateurfunk insgesamt ein wichtiges Argument bei Gesprächen mit Behörden, Parlamentariern und Politikern in der Hand. Wir sollten aber nicht vergessen, dass es beim Notfunk in erster Linie um den gesetzlichen Auftrag geht, mit unserem funktechnischen Know-how und unseren Möglichkeiten die Bevölkerung, Hilfsorganisationen und Behörden in Not- und Katastrophenfällen zu unterstützen.
Michael Becker, DJ9OZ
Referent Not- und Katastrrophenfunk