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Korrektur der EMV-Beiträge

DARC

Mit der Zehnten Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung vom

7. Juni 2019 wurden die EMV-Beiträge für die Beitragsjahre 2015 und 2016 neu berechnet und damit die durch die neunte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung veröffentlichten EMV-Beiträge korrigiert. Darüber berichtet eine aktuelle Vorstandsinformation, die Sie nach Login auf der DARC-Webseite unter www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/ lesen können.

 

9. Änderungsverordnung TKG EMVG Summe
Für das Jahr 2015 Amateurfunkdienst 6,87 € TKG, 24,59 € EMVG, Summe 31,46 €*
Für das Jahr 2016 Amateurfunkdienst 7,97 € TKG, 18,92 € EMVG, Summe 26,89 €*
Summe 58,35 €*

10. Änderungsverordnung TKG EMVG Summe
Für das Jahr 2015 Amateurfunkdienst 6,87 € TKG, 16,87 € EMVG, Summe 23,74 €*
Für das Jahr 2016 Amateurfunkdienst 7,97 € TKG, 13,20 € EMVG, Summe 21,17 €*
Summe 44,91 €*

(* Diese Berechnung gilt für eine Bezugseinheit und den gesamten beitragsrelevanten Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2016.)

Dazu hat den Runden Tisch Amateurfunk (RTA) folgende Meldung der Bundesnetzagentur erreicht: „Die Frequenzschutzbeiträge für die Beitragsjahre 2015 und 2016 wurden erstmals im Jahr 2017 durch die neunte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeiträge veröffentlicht. Aufgrund von damals laufenden Gerichtsverfahren wurde von einer Erhebung zunächst abgesehen. Diese Gerichtsverfahren wurden im 1. Quartal 2019 beendet. Die Verfahren wurden vor dem Verwaltungsgericht Köln, dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und dem Bundesverwaltungsgericht geführt. Das Ergebnis ist, dass die
– gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung von Frequenzschutzbeiträgen (FS-Beiträge),
– die Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV),
– die Zuordnung der Aufwände mittels Aufwandserfassung,
– die Verrechnungssystematik der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) der BNetzA
– sowie das Kalkulationsverfahren
gerichtlich bestätigt sind. Nur im Rahmen der EMV-Beiträge bedarf es einer Anpassung innerhalb der Kalkulation. Aufgrund der Rechtsprechung und den Erkenntnissen aus diesen Verfahren hat die Bundesnetzagentur die EMV-Beiträge für die Beitragsjahre 2015 und 2016 neu kalkuliert und durch die zehnte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeiträge angepasst und veröffentlicht. Somit entsprechen die Beiträge für die Beitragsjahre 2015 und 2016 den gesetzlichen An-forderungen und den Vorgaben der Gerichte. Da eine Erhebung dieser Beitragsjahre noch nicht stattgefunden hat, bedarf es keiner etwaigen Rückzahlung.“

Der DARC e.V. und der Runde Tisch Amateurfunk bedanken sich ganz herzlich bei der BNetzA für die Klarstellung der neuen Beiträge. Die Bundesnetzagentur wird im Laufe des Jahres 2019 die Beiträge für die genannten Jahre festsetzen und die Beitragsbescheide versenden.

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