Hintergrund ist die „Besondere Gebührenverordnung“ – der DARC berichtete in seiner Vorstandsinformation am 9. September. Die in der Verfügung Nr. 82/2005 festgelegten max. Befristungen (1 Jahr bei Neuantrag und 3 Jahre bei Verlängerung, bei Primär-Bändern 5 Jahre) sollen kurzfristig auf den maximalen Zeitraum ausgedehnt werden. Gleichzeitig ist man aber bestrebt, die Befristung bei allen Verlängerungsanträgen pauschal auf 5 Jahre zu erweitern. Hierzu muss aber eine neue Verfügung erstellt werden. Dieser Nachtrag ist nun als weitere Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite unter https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/ erschienen.