Mit diesem Grundsatz folgt die Bundesnetzagentur der europäischen Empfehlung 70/03 des "European Radiocommunications Committee" (ERC). Schnittstellenbeschreibungen sind in erster Linie für die Hersteller bzw. Importeure von Funkgeräten von Bedeutung. Für die Betreiber und Nutzer von LPD-/SRD-Sprechfunkgeräten hat die Empfehlung der Behörde derzeit fast keine Auswirkungen, da die BNetzA-Regelung vorerst unverbindlichen Charakter hat. Nachzulesen ist die Schnittstellenbeschreibung unter www.bundesnetzagentur.de/media/archive/4822.pdf. Quelle: FM-Funkmagazin