Weitere 1,63 Millionen Produkte hat die Behörde 2018 mit Vertriebsverboten oder Korrekturmaßnahmen bei Herstellern und Händlern in Deutschland belegt. Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur richteten sich im Jahr 2018 besonders auf einzelne Händler, die hohe Stückzahlen im Internet anboten. Die Überprüfung findet vermehrt auch im Wege anonymer Testkäufe statt. Die festgestellten Mängel reichen von fehlenden Kennzeichnungen und Produktinformationen bis hin zu unzulässigen Frequenznutzungen oder zu hohen Sendeleistungen. Unter den insgesamt 10,21 Millionen Geräten befanden sich 4,14 Millionen Bluetooth-Lautsprecher, 2,42 Millionen Smartwatches sowie 508200 Mobilfunkgeräte und knapp 123000 ferngesteuerte Drohnen. Ein weiterer Schwerpunkt lag mit über 2,5 Millionen Stück bei drahtlosen Kopfhörern, die Störungen in sicherheitsrelevanten Frequenzbereichen, wie z.B. des Polizeifunks oder des Rettungsdienstfunks verursachen können. „Verbraucher sollten mindestens darauf achten, dass die Produkte über eine deutschsprachige Bedienungsanleitung verfügen und eine CE-Kennzeichnung haben“, rät Homann.
Verbraucher bestellen immer mehr Produkte online direkt aus Drittstaaten. Daher arbeitet die Bundesnetzagentur intensiv mit dem Zoll zusammen. Im Jahr 2018 hat der Zoll 17000 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet. Insgesamt umfassten diese Meldungen 240000 Produkte. In mehr als 87 % der Fälle erfolgte keine Freigabe der Produkte für den deutschen Markt. Die von der Bundesnetzagentur geprüfte Anzahl von Gerätetypen im deutschen Einzelhandel belief sich im Jahr 2018 auf über 4600. Die Behörde hat insgesamt 112 Vertriebsverbote und 713 Festsetzungsschreiben zur Behebung formaler Mängel für nicht konforme Produkte erlassen. Es waren rund 1,63 Millionen Produkte betroffen. Weitere Informationen sowie detaillierte Statistiken der Bundesnetzagentur zur Marktüberwachung 2018 sind in Kürze unter www.bundesnetzagentur.de/marktueberwachung zu finden.
(Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur)