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Mitgliederversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren

DARC

Aktuell führt der DARC e.V. eine Mitgliederversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren durch, um die Beitragsordnung wieder auf den Stand vor der Beschlussfassung in der letzten Mitgliederversammlung zurückzuführen und Rechtssicherheit zu erlangen. Auf der Mitgliederversammlung im April 2016 wurde der Antrag 7D sehr kontrovers diskutiert. Hierbei sollte auf Antrag des Distriktsvorsitzenden Berlin (D) die Beitragsordnung geändert werden.

Den Antrag finden sie im Protokoll der Mitgliederversammlung. (Download Protokoll als PDF)
Während der Versammlung und vor der Abstimmung zu diesem Antrag bittet der DV Franken, Peter Meßthaler, DG4NBI, in der allgemeinen Aussprache folgendes Statement zu Protokoll zu nehmen: „Der Antrag verstößt gegen geltendes Recht – BGB und Satzung! Er ist somit nicht beschlussfähig. Der Vorstand ist aufgrund seiner Aufgaben laut BGB verpflichtet, alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen und bei Zweifel an der Rechtmäßigkeit eine Klärung herbeizuführen.“
Trotzdem fand die Abstimmung statt und wurde mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Den Auftrag der Rechtsprüfung hat der Vorstand entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt und ein Kurzgutachten erstellen lassen.
Das Ergebnis der Rechtsprüfung stützt die Behauptung von DV B, dass dieser Beschluss so hätte nicht erfolgen dürfen.
Denn bei diesem Antrag hätte die Mitgliederversammlung nur noch eine eingeschränkte Abstimmungskompetenz, denn je nach Haushaltslage (Finanzlage) müssten kostendeckende Mitgliedsbeiträge für das folge Jahr erhoben werden. Damit könnten die Beiträge ohne Not ins unermessliche steigen.
Aus diesem Grund hat der Amateurratssprecher seine Kollegen aus den Distrikten  zu einer klärenden Telefon Konferenz eingeladen. Bei dieser Besprechung wurde von den Teilnehmern angeregt, mit Hilfe eines schriftlichen Umlaufverfahren (§14, Abs. 3 der Satzung) den vorherigen Stand der Beitragsordnung wieder herzustellen. Am 1. Juni 2016 hat der AR Sprecher in enger Abstimmung mit dem DV D dieses Umlaufverfahren gestartet. Die Einladung dazu finden Sie hier (Download Einladung als PDF). Zwei DARC Mitglieder haben aufgrund von Haftungsfragen und da sie nicht der Überzeugung waren, dass der Amateurrat umgehend Rechtssicherheit erwirken wird, vorsorglich Klage gegen den Beschluss  7D der Mitgliederversammlung eingereicht. Nach Abschluss des Umlaufverfahrens am 24.06.2016 werden wir hier über den Ausgang der Abstimmung informieren.

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