Die finnische Fernmeldebehörde setzte am 26. März neue Amateurfunkbestimmungen sowie den neuen Frequenzzuweisungsplan in Kraft. Wesentliche Änderung ist die Freigabe des 7 kHz breiten Frequenzbereiches von 472 bis 479 kHz auf sekundärer Basis mit einer Strahlungsleistung von maximal 1 W EIRP und einer maximalen Bandbreite von 1 kHz. Darüber berichtet Gerd Latzin, DL2SB, vom DARC-Auslandsreferat.