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Morsetelegrafie wird immaterielles Kulturerbe

Eine gute Nachricht für die Gemeinschaft der Funkamateure: Die Morsetelegrafie ist in der ersten Auswahlrunde in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Das Expertenkomitee würdigte damit den Vorschlag als bedeutende interkulturelle Kultur- und Kommunikationsform, die Zeit und Raum überwindet.

In dem vom Arbeitskreis Kulturerbe Morsetelegrafie (AKM), einem Zusammenschluss aus DARC e.V. sowie der Interessengruppe Kulturerbe Morsetelegrafie (IKM), verfassten Antrag ging es vor allem darum, die Kenntnisse in der Morsetelegrafie, die nach ihrer weltweiten Bedeutung als verbreitetste Langstreckenkommunikationsform des 19. und 20. Jahrhunderts heute nur noch bei Funkamateuren zu finden sind, auch für künftige Generationen zu erhalten.

Positiv wurde von den Experten zudem hervorgehoben, dass die Interessengemeinschaft aus DARC e.V. und IKM international vernetzt ist. Die Rheinland-Pfälzische Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Vera Reiß begrüßte die Aufnahme der Morsetelegrafie in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes: „Die Morsetelegrafie war und ist eine internationale kulturelle Ausdrucksform, die trotz ihrer großen Bedeutung in der Vergangenheit angesichts der modernen Kommunikationswege vom Aussterben bedroht ist. Eine Anerkennung als immaterielles Kulturerbe ist für diese doch recht anspruchsvolle Fertigkeit, die die Welt verändert hat, auch angemessen.“

Insgesamt wurden 27 Anträge im ersten nationalen Auswahlzyklus für das neue bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ausgewählt, darunter z.B. die Schwäbisch-Alemannische Fastnacht, der Rheinische Karneval, die Genossenschaftsidee, das Biikebrennen oder die Deutsche Brotkultur.

Mit dem erfolgten Eintrag in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes wird die Morsetelegrafie unter: www.unesco.de/immaterielles-kulturerbe öffentlich mit Text und Bild dargestellt. Als Titel wird nur der Kurztitel "Morsetelegrafie" anerkannt und ist damit für verbindlich erklärt.

UNESCO-Abkommen seit 2003

Das 2003 unterzeichnete UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen und Können sowie Alltagskulturen. Damit hat es – anders als das klassische „materielle“ UNESCO-Welterbe mit seinen Kategorien Weltkulturerbe und Weltnaturerbe – kulturelle Ausdrucksformen wie Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken zum Gegenstand.

Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat und hat nun mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz und den ersten Einträgen in das bundesweite Verzeichnis seinen ersten nationalen Auswahlzyklus zum Abschluss gebracht. Im kommenden Jahr wird ein zweites, ebenfalls auf zwei Jahre ausgelegtes Bewerbungsverfahren folgen.

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