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Neue Amateurfunk-Regelungen in Frankreich

Das DARC-Auslandsreferat berichtet, dass die französische Regulierungsbehörde kürzlich Änderungen der Regelungen für den Amateurfunkdienst beschlossen hat, die aber noch durch das zuständige Ministerium bestätigt werden müssen. Schon jetzt wurde bekannt, dass der komplette Frequenzbereich von 50 bis 52 MHz dem Amateurfunkdienst mit sekundärem Status zugewiesen wird. Der französischen Eisenbahn wurden regional begrenzte Ausnahmegenehmigungen für einige Frequenzen bewilligt, die der Videoüberwachung dienen. Weiterhin werden mit Inkrafttreten der Änderungen Funkamateure in Frankreich unabhängig von ihrer Lizenzklasse Betrieb in Telegrafie machen können. Funkamateure mit HAREC-Lizenz können das komplette 6-m-Band nutzen und auch in den digitalen Betriebsarten QRV sein.

(Quelle: Webseite der REF-Radio Union)

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