Die Radio Equipment Direktive 2014/53/EU (RED) ersetzt die Richtlinie 1999/5/EG ab dem 13. Juni 2016. Die Mitgliedstaaten sollen die RED ab dem 13. Juni 2016 anwenden. In Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie heißt es:
"Funkanlagen müssen in bestimmten Kategorien oder Klassen so konstruiert sein, dass sie die folgenden grundlegenden Anforderungen erfüllen: Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde."
Obwohl eine Ausnahme für Funkamateure vorgesehen ist, erfasst diese nur spezifisch für den Amateurfunk ausgelegte Geräte. Darüber informiert Jann Traschewski, DG8NGN (DARC-Referent VHF/UHF/SHF).