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Neue Nutzungsregelungen zu 50 MHz

In der Mitteilung 1523/2014 hat die Bundesnetzagentur neue Regelungen zur Nutzung des 6-m-Bandes durch den Amateurfunkdienst publiziert. Diese sind aufgrund des Ergebnisvermerks des Gesprächs des DARC mit Vertretern des primären Nutzers (BMVg, Bundeswehr) vom RTA beantragt worden. Die wichtigsten Änderungen betreffen den Wechsel von der Beschränkung auf 25 Watt ERP (Strahlungsleistung) auf jetzt 25 Watt PEP (Senderausgangsleistung) und die fortgesetzte Nutzung eines erweiterten Frequenzbereichs ab 50,030 MHz.

 

Über diesen Antrag wurde bereits in der CQ DL-Ausgabe 1/15 berichtet.

Auch andere Festlegungen, die bereits bis Ende 2014 möglich waren, nämlich „alle Sendearten, maximale Bandbreite der Aussendungen 12 kHz, nur horizontal polarisierte Antenne“, werden mit der jetzigen Befristung – bis Ende 2015 – verlängert.

Auf die Abgabe einer Betriebsmeldung zur Nutzung des 50-MHz-Frequenzbereichs sowie auf die jederzeitige telefonische Erreichbarkeit der Amateurfunkstelle während des Sendebetriebs wird bis auf weiteres verzichtet. Fernbedient erzeugte Aussendungen und Contestbetrieb sind nicht gestattet. Weitere Festlegungen betreffen u.a. die Logbuchführung.

Diese neue Mitteilung ist auf den Webseiten der BNetzA im Sachbereich „ Amateurfunk“ veröffentlicht, unter „Verfügungen und Mitteilungen“. (http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/MitteilungNr_1523_2014_50.01-51.00MHz.pdf?__blob=publicationFile&v=8)

Als getrennter Vorgang läuft bereits ein Antrag auf Frequenz-Verlagerung der in DL auf 50,083 MHz betriebenen Bakensender.

Über die beantragte befristete Nutzung eines kleinen Frequenzsegments im 70-MHz-Band wird eine Entscheidung vor Beginn der Sporadic-E-Saison erwartet. Darüber informiert Ulrich Müller, DK4VW, Referent Frequenzmanagement 

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