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Neue Rufzeichenregelung für CEPT-Lizenzen in Australien

In Australien gilt eine neue Rufzeichenregelung für Funkamateure, die unter CEPT-Bedingungen in dem Land funken wollen. Dem eigenen Rufzeichen ist obligatorisch der Landeskenner VK/ voranzusetzen. Ab sofort kann auf Wunsch die Ziffer des Bundesstaates bzw. Territoriums hinzugefügt werden, in dem sich der Funkamateur aufhält.

Für New South Wales gilt zum Beispiel VK2/, für Victoria VK3/ und so weiter. Für die sogenannten externen Territorien wie Christmas Island oder Norfolk Island ist VK9/ vorgesehen, während im australischen Teil der Antarktis südlich des 60. Breitengrades VK0/ verwendet wird. Die australische Fernmeldebehörde ACMA reagierte damit auf eine Initiative von Hans Schwarz, DK5JI, Mitarbeiter im DARC-Referat Ausland. Es wird darauf hingewiesen, dass Inhaber einer CEPT-Lizenz gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 für einen Zeitraum von 365 Tagen in Australien funken dürfen, ohne eine Gastlizenz beantragen zu müssen. Für Inhaber einer CEPT-Novice-Lizenz gilt die CEPT-Regelung derzeit nicht.
Darüber informiert Hans Schwarz, DK5JI.

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