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Neues EMVG: Beschluss durch den Deutschen Bundestag

Am 15. November hat der Deutsche Bundestag das neue Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln nach zweiter und dritter Lesung beschlossen. Nach Gegenzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündigung im Bundesgesetzblatt ist mit dem Inkrafttreten im Januar zu rechnen.

Mit Unterstützung der SPD-Bundestagsfraktion ist es dem Runden Tisch Amateurfunk / DARC gelungen, eine Schlechterstellung des Amateurfunkdienstes gegenüber dem EMVG 1998 zu vermeiden. Der ursprüngliche Regierungsentwurf sah keinen ausreichenden Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten vor, wenn eine Amateurfunkstelle betroffen ist. Außerdem hätte durch den vom RTA mehrfach kommentierten Entwurf das Nutzsignal als Störgröße definiert werden können.

Über die Verbesserungen für den Funkschutz und die Funkamateure berichtet im Detail eine Vorstandsinformation unter service.darc.de/voinfo/vor2007-25.html

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