Darüber informiert die Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt vom 21. Dezember 2005: www.bundesnetzagentur.de/media/archive/4473.pdf. Die bisher erteilten 3000 Sonderzuteilungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die neuen Sonderzuteilungen können bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Mülheim, Aktienstr. 1-7, 45473 Mülheim beantragt werden.
Die Anträge können nur schriftlich im Zeitraum vom 11. bis 31. Januar 2006 bei der Außenstelle Mülheim gestellt werden! Es werden nur Anträge berücksichtigt, die in dem vorgenannten Antragszeitraum unter Verwendung des Antragsformblatts schriftlich bei der Außenstelle Mülheim eingehen. Anträge, die nicht den genannten Bedingungen entsprechen, insbesondere vor oder nach dem Antragszeitraum gestellte Anträge, auch soweit diese bereits vor der Veröffentlichung dieser Mitteilung gestellt wurden, werden nicht berücksichtigt. Für den Fall, dass im Antragszeitraum mehr zuteilungsfähige Anträge eingehen als zugewiesen werden können, entscheidet das Los. In diesem Fall erfolgt eine Mitteilung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur. Mehrfachanträge auf Sonderzuteilungen für ein und dasselbe Rufzeichen führen zum Ausschluss aller dieser Anträge beim Losverfahren. Im Losverfahren nicht erfolgreiche Antragsteller werden nicht einzeln benachrichtigt.