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Norm zur Photovoltaik-Wechselrichter verschafft Linderung

Die CISPR 11 mit dem griffigen Titel „Industrielle, wissenschaftliche und medizinische Geräte – Funkstörungen – Grenzwerte und Messverfahren“ umfasst auch leistungselektronische Geräte, also etwa solare Wechselrichter. Für diese galten zwar in der Vergangenheit bereits Grenzwerte für die leitungsgeführte Störspannung am Netzanschluss, nicht jedoch für die Anschlüsse zu den Solarzellen.Nach positiv verlaufener Abstimmung in den internationalen Normengremien wird nun offiziell die CISPR 11 Ed.6.0 erscheinen.

In dieser Neufassung gelten nun endlich Grenzwerte (74 dBuV zwischen 500 kHz und 30 MHz) auch für die DC-Anschlüsse, insbesondere auch für Anlagen bis 20 kVA in Wohnumgebungen (Klasse B).

Durch intensive Arbeit der IARU in den Normungsgremien in den vergangenen fünf Jahren konnte dieses Ziel nun endlich erreicht werden. „Aber die Arbeit in Bezug auf Photovoltaik endet hier noch nicht“, so Thilo Kootz, DL9KCE, EMC-Koordinator der IARU, „die Grenzwerte werden derzeit noch validiert, indem die tatsächliche Abstrahlung der Anlagen im Computermodell untersucht wird. Es ist möglich, dass man nach dieser Validierungsphase, die Grenzwerte noch einmal nachjustiert. Mit den jetzigen Grenzwerten wurde jedoch schon einmal ein weitgehender Schutz für den Kurzwellenempfang erreicht.“

Die CISPR ist ein Internationales Sonderkomitee für Funkstörungen, ein Teil der IEC (Internationale Elektrotechnische Kommission). In der CISPR wiederum engagiert sich zusätzlich die IARU als internationale Organisation an den Beratungen.

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