In einer ursprünglichen Meldung war der ÖVSV davon ausgegangen, dass der Gesetzentwurf gravierende Änderungen zum Nachteil der Funkamateure zur Folge habe. So wurde von Planungen berichtet, bis 2016 alle derzeit ausgestellten Amateurfunkbewilligungen für ungültig zu erklären. Eine Neuausstellung wäre der Meldung zufolge nur noch befristet auf 5 Jahre möglich. Außerdem solle die Aufgabe des Amateurfunks, im Not-u. Katastrophenfall zu helfen, aus der Gesetzesdefinition gestrichen werden, so die Portalmeldung.
In einer korrigierenden Nachricht heißt es nun: "Wie das Ministerium uns heute mitgeteilt hat, handelt es sich bedauerlicherweise um ein Missverständnis. Der erste Entwurf war lediglich als Startpunkt für weitere Gespräche mit dem ÖVSV gedacht. Durch Verhandlungen in den kommenden Wochen soll ein mit der Interessenvertretung abgestimmter Entwurf zum AFG erstellt werden." Die Meldung ist unter http://www.oevsv.at erreichbar.