Die Anfrage wurde mit der Fragestellung: „Was unternimmt die Kommission gegen solche unerwünschten Wirkungen (von Powerline-Modems, d. Red.)?“ eingeleitet. In dem Antwortschreiben heißt es nun u.a.: „Die Mitgliedstaaten sind für die Anwendung der EMV-Richtlinie verantwortlich. Somit zählt jede Kontrolle der Konformität verwendeter Powerline-Modems zu den nationalen Marktüberwachungstätigkeiten.“ Die Antwort erfolgte auf die Anfrage der Abgeordneten Evelyne Gebhard, Stellvertretende Präsidentin des europäoischen Parlaments und der Abgeordneten Birgit Sippel (beide SPD).
Die komplette Antwort von Frau Bieńkowska im Namen der Europäischen Kommission finden Sie unter: www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-8-2019-000997-ASW_DE.pdf
Den Text der Parlamentarischen Anfrage finden Sie unter: http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-8-2019-000997_DE.html