Wir berichten bereits seit 2016 darüber, wie selbst namhafte interessierte Kreise einschließlich des Runden Tischs Amateurfunk in der Entwurfsphase des neuen Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) mit ihren Eingaben an der Hürde des Bundeswirtschaftsministers gescheitert sind.
Selbst die völkerrechtlich auch für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen ITU-Verträge und insbesondere der für den individuellen Rundfunkempfang und den Amateurfunkdienst essenzielle Erwägungsgrund 4 der Richtlinie 2014/30/EU sind bei den Befugnissen der Bundesnetzagentur zum Schutz unserer elektromagnetischen Umgebung nicht in deutsches Recht umgesetzt worden. "Noch können Sie die Mängel beheben; Sie müssen nur mit uns diese Version des EMVG ablehnen und nachbessern.", hatte MdB Ralph Lenkert, Die Linke, in seiner Rede am 29. September vor dem Deutschen Bundestag noch gewarnt; und MdB Klaus Bartlhel, SPD, betonte, dass sich am Vollzug der BNetzA etwas ändern müsse!
Für den Vollzug des neuen EMVG durch die Bundesnetzagentur hatten Rundfunkhörer und Funkamateure deshalb ihre ganze Hoffnung auf die überarbeitete Verfahrensanweisung sowie die Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur gesetzt. Doch müssen sie nun offenbar noch tiefer, als schon befürchtet, enttäuscht sein?
Karl Fischer, DJ5IL, zeigt in seiner Petition zur Verfahrensanweisung und Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur für die Bearbeitung elektromagnetischer Störungen auf, weshalb diese Anweisungen gegen die Vorgaben des EMVG verstoßen und damit eine rechtmäßige Bearbeitung von Störungen behindern
Die Petition kann als PDF-Dokument unter folgender URL heruntergeladen werden:
http://cq-cq.eu/stoer2017pet.pdf