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Position zur AFuV-Änderung

Zur vorgesehenen ersten Änderung der Amateurfunkverordnung vom 15. Februar 2005 bezieht der RTA-Vorsitzende Dr. Walter Schlink, DL3OAP, in einem Schreiben vom 30. Mai 2006 an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Stellung. Der RTA hatte den Entwurf an alle RTA-Mitgliedsverbände weitergeleitet, die ihn der breiten Amateurfunköffentlichkeit zur Verfügung gestellt haben. Der RTA ist so in die Lage versetzt, nicht nur das Meinungsbild seiner Verbände wiederzugeben, sondern hat auch zahlreiche Positionen der Funkamateure ausgewertet.

Dieses vorausgeschickt, bittet der RTA in seiner Stellungnahme zunächst die Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung schnellstens umzusetzen, um allen Funkamateuren die neuen und positiven Regelungen zu eröffnen. Es sollten keine Änderungen mehr erfolgen, die die Änderungsverordnung und ihr In-Kraft-Treten Anfang Juli aufhalten können. Darüber hinaus hat der RTA den Änderungsentwurf aus der Sicht der Funkamateure und Mitglieder des RTAs zu den Themen Erweiterung des 40-m-Bandes, Freigabe des Frequenzbereichs um 50 MHz, Zeugnisklasse E, Übergangsregelungen, Amateurfunkprüfungen, Gebührenerhöhung, Aufzeichnungen beim Ausbildungsfunkbetrieb, Offene Sprache sowie § 17 der Amateurfunkverordnung umfassend kommentiert. Zum Thema Zeugnisklasse E (erweiterte Kurzwellennutzung mit höherer Leistung) werden die Meinungen der eingegangenen Stellungnahmen der Funkamateure wiedergegeben. Zum Thema Amateurfunkprüfungen wird auf der Grundlage der Amateurfunkverordnung (§§ 5 und 6) die Prüfungsabnahme durch Amateurfunkverbände gefordert. Die sechsseitige Stellungnahme ist in gänze nachzulesen unter: service.darc.de/voinfo.

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