Dieses vorausgeschickt, bittet der RTA in seiner Stellungnahme zunächst die Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung schnellstens umzusetzen, um allen Funkamateuren die neuen und positiven Regelungen zu eröffnen. Es sollten keine Änderungen mehr erfolgen, die die Änderungsverordnung und ihr In-Kraft-Treten Anfang Juli aufhalten können. Darüber hinaus hat der RTA den Änderungsentwurf aus der Sicht der Funkamateure und Mitglieder des RTAs zu den Themen Erweiterung des 40-m-Bandes, Freigabe des Frequenzbereichs um 50 MHz, Zeugnisklasse E, Übergangsregelungen, Amateurfunkprüfungen, Gebührenerhöhung, Aufzeichnungen beim Ausbildungsfunkbetrieb, Offene Sprache sowie § 17 der Amateurfunkverordnung umfassend kommentiert. Zum Thema Zeugnisklasse E (erweiterte Kurzwellennutzung mit höherer Leistung) werden die Meinungen der eingegangenen Stellungnahmen der Funkamateure wiedergegeben. Zum Thema Amateurfunkprüfungen wird auf der Grundlage der Amateurfunkverordnung (§§ 5 und 6) die Prüfungsabnahme durch Amateurfunkverbände gefordert. Die sechsseitige Stellungnahme ist in gänze nachzulesen unter: service.darc.de/voinfo.