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Prüfungsfragen zu Herzschrittmachern und zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln

Aus den aktuellen Prüfungen bei der BNetzA hören wir, dass weiterhin Prüfungsfragen zu Herzschrittmachern (HSM) und zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMV) gestellt werden, deren Rechtslage sich inzwischen geändert hat.

Teilnehmer an Prüfungen zum Amateurfunkzeugnis sollten zur Vermeidung von Nachteilen beim Prüfungsergebnis Fragen zur BEMFV-Anzeige und aus dem EMV-Bereich nach wie vor so beantworten wie sie im offiziellen Prüfungskatalog vorgeschlagen werden – unabhängig davon, was die Gesetzeslage in der Praxis fordern würde.

Die DARC Referate AJW und EMV erarbeiten gerade gemeinsam einen Vorschlag zur Aktualisierung von Prüfungsfragen, den sie an die BNetzA weiterleiten werden.

Weiterhin viel Erfolg bei der Vorbereitung auf Prüfungen zum Amateurfunkzeugnis! Für Fragen stehen die Referate AJW mit Annette Coenen, DL6SAK, (dl6sak(at)darc.de) und EMV mit Ulfried Ueberschar, DJ6AN, (dj6an(at)darc.de) gerne zur Verfügung.

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