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Regulierungen zum PLC-Betrieb fehlerhaft

In den USA läuft seit längerer Zeit eine Klage des amerikanischen Amateurfunkverbandes ARRL gegen die US-Fernmeldebehörde FCC – das Amateurfunkmagazin CQ DL berichtete in seiner Oktober-Ausgabe 2007 auf Seite 726. Es geht dabei um die Bestimmungen, mit denen die FCC den Betrieb von Broadband over Powerline, kurz BPL, geregelt hat.

BPL ist hierzulande als Powerline-Communication bzw. PLC bekannt. Das US-Berufungsgericht für den Distrikt Columbia hat die Regeln jetzt für fehlerhaft erklärt und der FCC auferlegt, sie in einem neuen Verwaltungsverfahren zu revidieren. Das Gericht stellte Verletzungen der Verordnung zum Verwaltungsverfahren fest. Die FCC habe Studien, auf die sie sich beim Erlass ihrer Bestimmungen stützte, nicht ausreichend veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Darüber hinaus wurde vorliegendes empirisches Material nicht berücksichtigt. Der von der FCC für Messungen zugrunde gelegte Extrapolationsfaktor des Verlaufes der elektromagnetischen BPL-Störfeldstärke von 40 dB für eine 10-zu-1-Strecke bzw. Dekade sei nicht gerechtfertigt. Die ARRL hatte argumentiert, dass ein Extrapolationsfaktor von höchstens 20 dB anzuwenden sei. Das würde bedeuten, dass der extrapolierte Störpegel erheblich höher liegt, als von der FCC angenommen. Die Anwälte und Sprecher der ARRL äußerten sich befriedigt über das Urteil. Die FCC habe offenkundige Erkenntnisse über das Störpotenzial übergangen und damit einseitig für das BPL-System Partei ergriffen. Insbesondere das Festhalten an dem 40-dB-Extrapolationsfaktor stimme nicht mit den sorgfältig ermittelten Messwerten überein, die von renommierten Institutionen gewonnen wurden. Das Urteil ermögliche es jetzt, den BPL-Betrieb so zu regeln, dass andere Funkdienste nicht von der Nutzung der HF-Frequenzen ausgeschlossen seien und damit auch den Funkamateuren der Schutz gewährt werde, der ihnen gesetzlich zustehe. Das Urteil sei auch eine Bestätigung der technischen Kompetenz der Funkamateure.

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