Laut RTA waren die Duldungsregelungen von den Funkamateuren gut angenommen worden, auch durch die aktive Sonne im laufenden Jahr. Durch die Mitteilung Nr. 412/2015 hatte die BNetzA zudem den Bereich 70,150–70,180 MHz befristet bis Ende August 2015 für Amateurfunkbetrieb freigegeben. Auch hier bittet der RTA die Behörde um eine erneute Duldungsregelung für das folgende Jahr, und wünscht sich außerdem eine Verbreiterung bis etwa 70,200 MHz. Das 4-m-Band konnten die deutschen Funkamateure in diesem Jahr in allen Sendearten mit max. 12 kHz Bandbreite und max. 25 W ERP in horizontaler Antennenpolarisation nutzen. Das Schreiben ist in vollständigem Wortlaut als Vorstandsinformation unter www.darc.de/aktuelles/vorstandsinformationen/ nachzulesen.