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RTA gibt Stellungnahme zum Referentenentwurf des EMVG ab

Die Richtlinie 2014/30/EU macht es notwendig, auch das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) entsprechend anzupassen – den Referentenentwurf veröffentlichte der DARC e.V. am 20. Oktober als Vorstandsinformation Nr. 13/2015 auf seiner Webseite. „Denn leider haben Betreiber von Amateurfunkstellen seit dem Jahr 2014 zunehmend häufiger hinnehmen müssen, dass die Bundesnetzagentur bei der Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten, den Quellen elektromagnetischer Störungen, den Vorrang vor dem bestimmungsgemäßen Amateurfunkempfang gegeben hat.

Besonders bemerkenswert war dabei das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 3. September 2014, Aktenzeichen 7 K 3467/13, bei dem das Gericht gemäß § 14 EMVG den elektromagnetischen Störungen, die eine Flurbeleuchtung des Nachbarn verursachte, den Vorrang bei der Berücksichtigung Interessen der Beteiligten gegeben hatte“, erklärt der DARC-EMV-Referent Ulfried Ueberschar, DJ6AN. Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) schenkt deshalb der EMVG-Novelle besondere Beachtung und hat termingerecht zum 6. November seine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben. Diese ist als Vorstandsinformation vom 9. November nach dem Einloggen auf der DARC-Webseite abrufbar: www.darc.de/aktuelles/vorstandsinformationen/. Im Referentenentwurf des EMVG – Vorstandsinfo Nr. 13 vom 20. Oktober – ist ab Seite 43 in einer Synopse das bisherige EMVG dem Entwurf gegenübergestellt.

 

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