Besonders bemerkenswert war dabei das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 3. September 2014, Aktenzeichen 7 K 3467/13, bei dem das Gericht gemäß § 14 EMVG den elektromagnetischen Störungen, die eine Flurbeleuchtung des Nachbarn verursachte, den Vorrang bei der Berücksichtigung Interessen der Beteiligten gegeben hatte“, erklärt der DARC-EMV-Referent Ulfried Ueberschar, DJ6AN. Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) schenkt deshalb der EMVG-Novelle besondere Beachtung und hat termingerecht zum 6. November seine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben. Diese ist als Vorstandsinformation vom 9. November nach dem Einloggen auf der DARC-Webseite abrufbar: www.darc.de/aktuelles/vorstandsinformationen/. Im Referentenentwurf des EMVG – Vorstandsinfo Nr. 13 vom 20. Oktober – ist ab Seite 43 in einer Synopse das bisherige EMVG dem Entwurf gegenübergestellt.