Bisher waren davon ausdrücklich nur Mobil- und Autotelefone betroffen. Argumentativ stützt sich der RTA darauf, dass u.a. kein psychischer Druck für eine unmittelbare Antwort an den Gesprächspartner bestünde. Weiterhin erfordere die Bedienung üblicher Funktechnik im Gegensatz zum Smartphone keinerlei Blickkontakt zum Gerät. Die Bedienung von Funkgeräten/Mikrofonen erfolge meist „blind“ und lenke damit weit weniger vom Verkehr ab als z.B. das Öffnen einer Thermoskanne oder das Abstauben von Zigarettenasche während dem Fahrbetrieb. Weiterhin macht der RTA auf die Tragweite der geplanten Änderung aufmerksam. Betroffen seien eine breite Palette: vom Taxi-Unternehmen bis zum Pannendienst. Die Stellungnahme zu TOP 9 (BR-Drucksache 424/17) des Verkehrsausschusses wurde im Bundesrat bereits an die ständigen Sitzungsvertreter im Verkehrsausschuss weitergeleitet. DARC-Mitglieder können das Statement des RTA als Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite nachlesen, wofür sie sich vorab einloggen müssen: https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/.