Sekundär ist dem Amateurfunk der Frequenzbereich 50,08 bis 51 MHz bereits zugewiesen. Erlaubt ist Sendebetrieb in A1A (CW) und J3E (SSB). Wie der Mitteilung Nr. 152/2013 der BNetzA zu entnehmen war, hatte die Regulierungsbehörde in Abstimmung mit dem BMWi und dem Primärnutzer die Nutzungsbestimmungen versuchsweise ausgeweitet. Damit war befristet bis zum 31. Dezember 2013 der Bereich 50,03 bis 51 MHz in allen Sendearten dem Amateurfunkdienst sekundär zugeteilt worden. Erforderlich ist für die Aufnahme des Sendebetriebs eine vorherige Betriebsmeldung (s. Anlage Mitteilung 152/2013). Gesendet werden darf mit max. 12 kHz Bandbreite, 25 Watt ERP und horizontaler Antennenpolarisation. Es ist kein Contestbetrieb erlaubt. Damit Funkamateure weiterhin in dem Bereich experimentellen Funkbetrieb machen können, setzt sich der RTA und der DARC e.V. für eine Verlängerung dieser Regelung ein. Ein für dieses Jahr geplante Gespräch zwischen dem DARC-Frequenzmanagement und dem Primärnutzer wurde wegen Terminschwierigkeiten auf das erste Quartal 2014 verlegt.
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