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RTA zu Regelungen im 50-MHz- und 70-MHz-Bereich

Im Sinne einer möglichst frühzeitigen Veröffentlichung von möglichen Nutzungserweiterungen im 6-m-Band und der versuchsweisen Nutzung des 4-m-Bandes in den Sommermonaten 2015 hat der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) ein Schreiben an die BNetzA gesandt. Im Vorfeld bereits wurden Gespräche mit dem Primärnutzer geführt, der seine Zustimmung erklärte.

Hintergrund für den Bereich 50 MHz: Mit dem 31. Dezember 2014 läuft die in der Mitteilung Nr. 96/2014 erfolgte Verlängerung der in der Mitteilung Nr. 152/2013 festgelegten Änderungen der Nutzungsbestimmungen für das 50-MHz-Band aus. Diese wurden in der Verfügung. 36/2006, geändert mit Verfügung 69/2007, Amtsblatt 24/2007 veröffentlicht. Mit dem Primärnutzer wurde folgende Einigung für die weitere Nutzung des 50-MHz-Bandes erzielt: Alle Sendearten, max. Bandbreite 12 kHz, max. Sendeleistung 25 W PEP, horizontale Antennenpolarisation, Frequenzbereich 50,030 bis 51 MHz, keine Beschränkung der Nutzerzahl. Im Gespräch wurde vom DARC die Frage eingebracht, ob weiterhin eine Notwendigkeit zur Abgabe einer Betriebsmeldung besteht, da bekannt ist, dass seit Beginn der Nutzung eines 50-MHz-Bereichs durch den Amateurfunkdienst keine Störmeldungen und entsprechende Rückfragen seitens der Bundeswehr bei der BNetzA erfolgten. Zur Frage der Notwendigkeit einer Betriebsmeldung verwies das BMVg an die BNetzA. Im 70-MHz-Bereich war die zeitbefristete Genehmigung zur Nutzung des Segments 70,0 bis 70,03 MHz gemäß Mitteilung Nr. 502/2014 ist am 31. August 2014 ausgelaufen. Bei einer Besprechung mit dem Primärnutzer äußerten sich die Gesprächspartner dahingehend, dass ggf. wieder eine zeitlich befristete Zustimmung des BMVg für 2015 gegeben werden kann. Der RTA beantragt mit seinem Schreiben eine erneute Genehmigung in Anlehnung an diejenige des 50-MHz-Bereiches: Alle Sendearten, max. 12 kHz Bandbreite, max. Sendeleistung 25 W PEP, horizontale Antennenpolarisation, Frequenzbereich: 50-kHz-Segment nahe 70,1 MHz bzw. nahe 70,2 MHz.


Den vollständigen Wortlaut des Schreibens lesen Sie als Vorstandsinformation unter http://www.darc.de/aktuelles/vorstandsinformationen/ .

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