Nach der neuen Rechtslage rund um die Anzeige nach BEMFV, werden Grenzwerte für Herzschrittmacher nicht mehr berücksichtigt. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung bei den notwendigen Sicherheitsabständen insbesondere bei den oberen Kurzwellenbändern, sowie 6- und 2 m. Legt man beispielsweise eine 100-W-Kurzwellenstation mit dem bekannten 3-Element-Beam FB-33 zugrunde, so sinkt der Sicherheitsabstand im 10-m-Band um die Hälfte (10 m auf 5 m), für 750 W von 30 m auf jetzt erträgliche 15 m. Letztgenannter Wert wird meist schon durch die Aufbauhöhe realisiert. Speist man im 2-m-Band 100 W in eine 9-El.-Yagi, benötigt man heute knapp 8 m, gegenüber fast 20 m früher. Selbst bei 750 W, die früher mehr als 50 m (!) benötigten, reichen heute rund 20 m aus. Ein Wert, der bei entsprechender Aufbauhöhe und Ausnutzung der Richtwirkung auch in Wohngebieten wieder realisierbar geworden ist. Für viele Funkamateure dürfte dies nach 11 Jahren Beschränkung wie ein Befreiungsschlag wirken.
Dies haben alle Funkamateure auch den jahrelangen Bemühungen und Kontakten des DARC e.V. zu verdanken. Mehrfach hatten sich der DARC e.V. und RTA schriftlich und mündlich für die Abschaffung der Herzschrittmachergrenzwerte ausgesprochen, die es sonst in keinem Staat der EU gibt oder je gegeben hat. Jüngst in der Vorstandsinformation vom 14. November 2012, worin der RTA empfahl „besondere Maßnahmen für den Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen aus dem Referentenentwurf zur neuen BEMFV entfernen“. Die Aktivitäten des DARC e.V. reichen aber noch weitere zurück. Um die Jahrtausendwende gab der DARC bei der CETECOM – einer Firma für die Zertifizierung in der Kommunikationsindustrie – eine Studie in Auftrag. Nach dieser bräuchten die amateurfunkspezifischen Modulationsarten und deren Störschwellen nicht mehr nach der Amplituden- bzw. Fernsehmodulation bewertet zu werden. Eine weitere Studie, die jedoch leider nie ihren Weg in die Gesetzgebung fand, aber beim VDE Verlag erhältlich war zeigte bereits damals schon, dass Herzschrittmacher wesentlich unempfindlicher sind, als angenommen. Diese Arbeiten und die dazugehörigen Beiträge für das Normungsgremium gehen besonders auf Dr. Walter Schlink, DL3OAP, silent Key, zurück, der den DARC e.V. dort vertrat.