Ein weiterer Punkt betrifft den Wirkungsgrad. Netzteile mit einer Leistungsaufnahme >51 W sollen eine durchschnittliche Effizienz von 0,87 nicht unterschreiten dürfen. Nach einem künftigen Inkafttreten sollen die vorgesehenen Regelungen stufenweise innerhalb von zwei Jahren wirksam werden. Vom Verordnungsentwurf ausgeschlossen sind Altgeräte sowie z.B. Spannungswandler, Batterieladegeräte und externe Stromversorgungsgeräte für medizinische Geräte. Der Verordnungs-Entwurf ist im Internet via tinyurl.com/bhpq4h nachzulesen.