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Stellungnahme des RTA zur Novelle der BEMFV

Nachdem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) einen Entwurf zur Novellierung der BEMFV vorgelegt hat, ist nun die Stellungnahme des RTA zur Novelle der BEMFV verschickt worden. Diese ist in der DARC-Vorstandsinfo Nr. 015 nachzulesen (www.darc.de/mitglieder/aktuelles/vorstandsinformationen/). Unter anderem empfiehlt der RTA in seiner Stellungnahme die besonderen Maßnahmen für den Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen aus dem Entwurf zu entfernen. Nach einer ersten Beurteilung hatte der RTA bereits Ende Oktober festgestellt, dass sich mit dem Entwurf die Situation um die Herzschrittmachergrenzwerte erheblich verbessere. Allerdings sei fraglich, so der RTA weiter, warum man nicht gleich den Schritt zum Wegfall der HSM-Grenzwerte gewagt habe und mit den anderen 26 europäischen Ländern gleichziehe.

Der RTA begrüßt in seiner Stellungnahme zudem eine Regelung, nach der Kleinstsender von der Berücksichtigung bei der Erstellung von Standortbescheinigungen ausgenommen werden, auch dann, wenn diese zu einem Überschreiten der Grenze von 10 W EIRP beitragen, und bittet um eine ähnliche Regelung auch bei der Erstellung von Anzeigen nach § 9 BEMFV im Bereich des Amateurfunkdienstes.

Die komplette Stellungnahme lesen Sie im Anhang zur Vorstandsinfo Nr. 015. Sie müssen sich vorab jedoch als DARC-Mitglied auf der DARC-Webseite eingeloggt haben.

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