Am 22. August hat der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) eine Stellungnahme zum Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der
Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie versandt. Darin spricht sich der RTA u.a. dafür aus, einen Frequenzteilbereich nahe 70 MHz dem Amateurfunkdienst auf sekundärer Basis zuzuweisen. Weiterhin wird um die Abfrage beim Primärnutzer gebeten, ob die 10-Watt-Beschränkung bei 1890 bis 2000 kHz noch nötig ist.
Das Schreiben ist als Vorstandsinformation unter service.darc.de/voinfo veröffentlicht.